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BVerwG, 02.06.1987 - 5 B 22.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Teilnahme an allen zur Verfügung stehenden Bewerbungsmöglichkeiten des Auswahlverfahrens - Fortlaufende Bewerbung um eine Zulassung zum Wunschstudium - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1985 - 16 A 2000/85
- BVerwG, 02.06.1987 - 5 B 22.86
- BVerwG, 11.08.1987 - 5 B 22.86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1987 - 5 B 22.86
Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]), die sich mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Fachrichtungswechsel von einem Parkstudium in das Wunschstudium ein wichtiger Grund nach § 7 Abs. 3 BAföG anzuerkennen ist, im Grundsatz von diesem Erfordernis ausgegangen.
- BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium
Das einmalige Auslassen der Bewerbungsmöglichkeit zum Wunschstudium ist deshalb in einem solchen Fall förderungsunschädlich (Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 22.85 -FamRZ 1988, 109/110>; Beschlüsse vom 2. und 4. Juni 1987 - BVerwG 5 B 22.86 und 134.86 - ).